Die technischen Anforderungen regelt die UN-Regelung ECE-R 64. Sie verlangt eine Warnung, sobald der Betriebsdruck in einem Reifen um 20 Prozent abgesunken ist, und zwar innerhalb von 10 Minuten Fahrzeit. Zusätzlich gilt eine absolute Untergrenze von 150 kPa, also 1,5 bar. Maßgeblich ist der höhere der beiden Werte.
Entscheidend ist die Bezugsgröße, und die wird oft missverstanden. Die 20 Prozent gelten nicht für einen festen Normwert, sondern für den Betriebsdruck, den das System als Referenz kennt. Woher es diesen Referenzwert nimmt, schreibt die Verordnung nicht vor – in der Praxis ist es der Druck, der beim Zurücksetzen im Fahrzeug gespeichert wird.
Daraus folgt der wichtigste Satz zum Thema. Wird bei falschem Druck zurückgesetzt, lernt das System diesen falschen Druck als Sollwert und warnt erst 20 Prozent darunter. Ein Fahrzeug, das bei 1,8 statt bei 2,4 bar initialisiert wurde, hält 1,8 bar für richtig und schlägt erst bei 1,5 bar an – statt schon bei rund 1,9 bar. Genau deshalb gehört das Speichern des korrekten Drucks zur Arbeit dazu und ist keine Fleißaufgabe.
Die Schwelle hat noch eine zweite Folge. Bis die Warnleuchte angeht, ist bereits ein Fünftel des Drucks weg. Ein RDKS ist ein Warngerät für den Ernstfall und ersetzt die regelmäßige eigene Druckkontrolle nicht.