Zum Inhalt springen

Lexikon

Reifen
RDKS

Reifendruckkontrollsystem – überwacht den Reifendruck und warnt bei Druckverlust. Pflicht für alle Pkw, die ab dem 1. November 2014 neu zugelassen wurden.

Rad mit RDKS-Drucksensor am Ventil, der seine Messwerte per Funk sendet – direktes Reifendruckkontrollsystem

01Einleitung

RDKS steht für Reifendruckkontrollsystem (englisch TPMS, Tire Pressure Monitoring System). Es überwacht den Luftdruck in den Reifen und warnt den Fahrer, wenn der Druck zu weit abfällt. Für Pkw, die ab dem 1. November 2014 neu zugelassen wurden, ist es gesetzlich vorgeschrieben.

02Seit wann ist RDKS Pflicht?

Grundlage ist die EU-Verordnung (EG) Nr. 661/2009. Die Pflicht kam gestaffelt:

  • Ab 1. November 2012für neu typgenehmigte Fahrzeugtypen der Klasse M1 (Pkw).
  • Ab 1. November 2014für alle Pkw, die in der EU neu zugelassen werden.

Für ältere Fahrzeuge, die vor diesem Stichtag zugelassen wurden, gibt es keine Nachrüstpflicht. Freiwillig nachrüsten darf man ein System natürlich trotzdem.

03Direktes und indirektes RDKS

Es gibt zwei grundsätzlich verschiedene Bauarten, die dasselbe Ziel auf sehr unterschiedlichem Weg erreichen:

  • Direktes RDKSIn jedem Rad sitzt ein eigener Drucksensor – meist am Ventil –, der den Druck im Reifen misst und per Funk an ein Steuergerät im Fahrzeug meldet. Es misst also den tatsächlichen Druck.
  • Indirektes RDKSHier sitzt kein Sensor im Rad. Das System nutzt die vorhandenen Raddrehzahlsensoren des ABS. Verliert ein Reifen Luft, verringert sich sein Abrollumfang, und das Rad dreht sich bei gleicher Geschwindigkeit etwas schneller als die anderen. Das System misst den Druck nicht, es erschließt ihn.

Für die Werkstatt läuft beides auf dieselbe Pflicht hinaus. Beim Radwechsel muss in den meisten Fällen der Reifendruck korrigiert und der neue Wert anschließend im Fahrzeug gespeichert werden, damit das System wieder gegen den richtigen Referenzdruck prüft.

04Wann warnt das System – und bezogen auf welchen Druck?

Die technischen Anforderungen regelt die UN-Regelung ECE-R 64. Sie verlangt eine Warnung, sobald der Betriebsdruck in einem Reifen um 20 Prozent abgesunken ist, und zwar innerhalb von 10 Minuten Fahrzeit. Zusätzlich gilt eine absolute Untergrenze von 150 kPa, also 1,5 bar. Maßgeblich ist der höhere der beiden Werte.

Entscheidend ist die Bezugsgröße, und die wird oft missverstanden. Die 20 Prozent gelten nicht für einen festen Normwert, sondern für den Betriebsdruck, den das System als Referenz kennt. Woher es diesen Referenzwert nimmt, schreibt die Verordnung nicht vor – in der Praxis ist es der Druck, der beim Zurücksetzen im Fahrzeug gespeichert wird.

Daraus folgt der wichtigste Satz zum Thema. Wird bei falschem Druck zurückgesetzt, lernt das System diesen falschen Druck als Sollwert und warnt erst 20 Prozent darunter. Ein Fahrzeug, das bei 1,8 statt bei 2,4 bar initialisiert wurde, hält 1,8 bar für richtig und schlägt erst bei 1,5 bar an – statt schon bei rund 1,9 bar. Genau deshalb gehört das Speichern des korrekten Drucks zur Arbeit dazu und ist keine Fleißaufgabe.

Die Schwelle hat noch eine zweite Folge. Bis die Warnleuchte angeht, ist bereits ein Fünftel des Drucks weg. Ein RDKS ist ein Warngerät für den Ernstfall und ersetzt die regelmäßige eigene Druckkontrolle nicht.

05Warum leuchtet das RDKS kurz nach dem Wechsel auf Winterräder?

Das ist einer der häufigsten Anrufe der Saison. Der Radwechsel ist zwei Wochen her, alles war in Ordnung, und trotzdem geht die Lampe an. Das ist kein Widerspruch, sondern Physik – und sie hat zwei Seiten:

  • Die Temperatur ist die HauptursacheDer Reifendruck fällt um rund 0,1 bar je 10 °C Abkühlung. Beim Herbsttermin wird der Druck bei milder Witterung eingestellt, oft zusätzlich in der temperierten Halle. Kommt dann der erste Frost, sind 0,2 bis 0,3 bar weg, ohne dass ein Reifen undicht wäre. Wer bei +15 °C auf 2,0 bar befüllt, steht bei −10 °C nur noch bei etwa 1,75 bar.
  • Der gespeicherte Referenzwert bleibt, wo er warDas System vergleicht weiter gegen den Druck, der beim Wechsel gespeichert wurde – also gegen den milden Herbstwert. Der tatsächliche Druck entfernt sich mit jedem Kältegrad weiter davon, bis die Schwelle erreicht ist.

Genau deshalb fällt die Warnung fast immer in die erste richtig kalte Nacht nach dem Wechsel und nicht am Tag der Montage. Der Druck war bei der Montage korrekt – er ist seitdem der Temperatur gefolgt.

06Leuchtet die Lampe – oder blinkt sie erst?

Für die Ursache ist das der entscheidende Unterschied, und kaum jemand achtet darauf. Beide Fälle nutzen dieselbe Leuchte, meinen aber grundverschiedene Dinge.

  • Dauerlicht von Anfang anMindestens ein Reifen hat zu wenig Druck. Das ist der Temperaturfall von oben – Druck prüfen, korrigieren, neu speichern.
  • Erst Blinken, dann DauerlichtBlinkt die Leuchte nach dem Start etwa 60 bis 90 Sekunden und bleibt danach an, meldet das System einen Fehler an sich selbst und keinen Druckverlust. Typische Ursachen sind ein defekter Sensor, eine leere Sensorbatterie, ein nicht angelernter Sensor oder eine Funkstörung.

Nach einem Radwechsel ist das Blinkmuster der klassische Hinweis darauf, dass das Fahrzeug die Sensoren des aufgezogenen Radsatzes noch nicht kennt. Im Winter kommt eine zweite Ursache dazu, denn eine ohnehin schwache Sensorbatterie gibt bei Frost endgültig auf. Sind die Sensoren älter als fünf Jahre, ist das die naheliegendste Vermutung.

07RDKS und die Hauptuntersuchung

Seit dem 20. Mai 2018 gilt ein nicht funktionsfähiges RDKS bei der Hauptuntersuchung als erheblicher Mangel – eine Folge der EU-Richtlinie 2014/45/EU. Das heißt konkret, dass es keine neue Plakette gibt, solange der Mangel besteht. Für die Nachbesserung bleibt ein Monat Zeit, danach ist eine erneute Vorführung fällig.

Vor dieser Änderung war ein defektes RDKS ein geringer Mangel und stand der Plakette nicht im Weg. Eine dauerhaft leuchtende RDKS-Warnleuchte ist also kein kosmetisches Problem mehr, das man bis zum nächsten Mal ignorieren kann.

08Darf man ein RDKS abschalten – und erlischt dann die Betriebserlaubnis?

Bei Fahrzeugen, die der Pflicht unterliegen – also Pkw der Klasse M1, die ab dem 1. November 2012 typgenehmigt oder ab dem 1. November 2014 zugelassen wurden –, ist das Deaktivieren nicht zulässig. Das Bundesverkehrsministerium hat mit Schreiben vom 26. April 2013 klargestellt, dass auch das nachträgliche Ausrüsten solcher Fahrzeuge mit Rädern ohne Sensoren unzulässig ist.

Die Betriebserlaubnis erlischt dadurch aber nicht. Das Ministerium spricht von einer Abweichung von der EG-Verordnung „mit der Folge der Nicht-Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeuges" – und das ist rechtlich etwas anderes als das Erlöschen der Betriebserlaubnis nach § 19 Absatz 2 StVZO. Nicht vorschriftsmäßig heißt, dass das Fahrzeug in diesem Zustand nicht auf die Straße gehört und der Mangel unverzüglich zu beseitigen ist.

Spürbar wird das spätestens bei der Hauptuntersuchung. Das Ministeriumsschreiben von 2013 stufte ein nicht funktionierendes System noch als geringen Mangel ein – seit dem 20. Mai 2018 ist es ein erheblicher Mangel und kostet die Plakette.

09Die Batterie im Sensor

Sensoren eines direkten RDKS arbeiten mit einer eigenen Batterie – und die ist ein Verschleißteil mit begrenzter Lebensdauer. Die Sensorhersteller geben dafür üblicherweise rund 5 bis 7 Jahre an.

Wechseln lässt sich diese Batterie nicht. Die gesamte Elektronik wird ab Werk in Kunstharz vergossen, die Zelle sitzt fest im Sensorgehäuse. Ist sie leer, wird der komplette Sensor getauscht – das ist keine Abzocke der Werkstatt, sondern schlicht die Bauform.

10Praxistipps für Autofahrer

  • Den Druck trotzdem selbst prüfenDas RDKS warnt erst bei 20 Prozent Druckverlust. Ein leicht zu niedriger Druck, der Verbrauch und Verschleiß erhöht, bleibt darunter unbemerkt.
  • Beim zweiten Radsatz mitdenkenWer ein direktes System hat und Winter- und Sommerräder getrennt fährt, braucht in beiden Radsätzen Sensoren – oder muss sie halbjährlich umbauen lassen.
  • Warnleuchte ernst nehmenLeuchtet sie dauerhaft, ist entweder wirklich Luft weg oder das System gestört. Beides gehört geprüft – spätestens die HU besteht darauf.
  • Sensoralter im Blick behaltenSind die Sensoren über fünf Jahre alt, ist ein Ausfall durch leere Batterie eine naheliegende Ursache für eine Störungsmeldung.
← Zurück zum Lexikon