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Lexikon

Prüfungen
Hauptuntersuchung (HU)

Die gesetzliche Sicherheitsprüfung Ihres Fahrzeugs – umgangssprachlich „TÜV". Was geprüft wird, welche Fristen gelten und wie Sie sie sicher bestehen.

Fahrzeug-Wireframe auf dem Prüfstand – Hauptuntersuchung

01Einleitung

Die Hauptuntersuchung (HU) – im Volksmund „TÜV" – ist die regelmäßige, gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsprüfung Ihres Fahrzeugs. Ein amtlich anerkannter Sachverständiger prüft dabei, ob Ihr Auto verkehrs- und betriebssicher ist. Die Abgasuntersuchung (AU) ist fester Bestandteil der HU.

02Was ist die HU genau?

Die HU ist eine zerlegungsfreie Sicht-, Funktions- und WirkungsprüfungDer Prüfer beurteilt sicherheits- und umweltrelevante Bauteile, ohne etwas aus- oder umzubauen. Bestehen Sie die Prüfung, erhalten Sie die Prüfplakette für das hintere Kennzeichen.

03Wie oft muss mein Auto zur HU?

  • Neuwagen (Pkw)erste HU nach 3 Jahren.
  • Danachalle 2 Jahre.
  • Fällig ist der Monat, der auf der Prüfplakette steht.

04Was wird bei der HU geprüft?

Der Sachverständige geht Ihr Fahrzeug systematisch durch. Die wichtigsten Prüfbereiche:

  • BremsanlageWirkung, Verschleiß, Leitungen und Dichtheit.
  • LenkungLeichtgängigkeit, Spiel und Zielgenauigkeit.
  • Beleuchtungalle Leuchten, Blinker und Leuchtweitenregulierung.
  • Fahrwerk & AchsenStoßdämpfer, Aufhängung, Radlager.
  • Reifen & RäderProfiltiefe (mindestens 1,6 mm), Zustand und Luftdruck.
  • Karosserie & Rahmentragende Teile, Rost an sicherheitsrelevanten Stellen.
  • UmweltAbgasverhalten (AU) und Dichtheit der Abgasanlage.
  • SichtfeldWindschutzscheibe, Scheibenwischer und Spiegel.
  • Elektrik & SicherheitHupe, Warnblinker, Sicherheitsgurte.

05Welche Mängelstufen gibt es?

Der Prüfer teilt festgestellte Mängel in Stufen ein – davon hängt ab, ob Sie die Plakette bekommen:

  • Ohne MängelPlakette wird sofort erteilt.
  • Geringe MängelPlakette wird erteilt, der Mangel ist zeitnah zu beheben.
  • Erhebliche Mängelkeine Plakette, Nachprüfung nötig.
  • Gefährliche Mängelkeine Plakette, umgehende Reparatur erforderlich.
  • VerkehrsunsicherDas Fahrzeug darf nicht weiterbewegt werden.

06Was passiert, wenn ich durchfalle?

Bei erheblichen oder gefährlichen Mängeln bekommen Sie zunächst keine Plakette. Sie lassen die Mängel beheben und kommen innerhalb eines Monats zur Nachprüfung – dann wird nur der beanstandete Teil erneut geprüft. Verstreicht der Monat, ist eine komplette neue HU fällig.

07Was, wenn ich die Frist überziehe?

Wird die HU um mehr als zwei Monate überzogen, prüft der Sachverständige gründlicher (Ergänzungsuntersuchung), was die Gebühr erhöht. Bei deutlicher Überziehung drohen zudem ein Verwarnungsgeld und – bei mehr als acht Monaten – ein Punkt in Flensburg. Kümmern Sie sich also rechtzeitig.

08Wer darf die HU durchführen?

Die HU nehmen ausschließlich amtlich anerkannte Prüforganisationen ab – etwa TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS. Werkstätten wie unsere dürfen die HU nicht selbst abnehmen, bereiten Ihr Fahrzeug aber vor und begleiten es zur Prüfstelle.

09So bereiten Sie sich vor

Viele Durchfaller lassen sich mit einer kurzen Kontrolle vorab vermeiden. Prüfen Sie:

  • Beleuchtung rundum – inklusive Blinker und Bremslicht.
  • Reifenprofil und Luftdruck.
  • Bremsen auf Wirkung und ungewöhnliche Geräusche.
  • Scheibenwischer und freie Sicht (keine Risse in der Scheibe).
  • Flüssigkeitsstände und sichtbare Undichtigkeiten.
  • Vorhandenes ZubehörWarndreieck und Verbandkasten (haltbar).

10Was muss ich mitbringen?

Bringen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit, bei technischen Änderungen zusätzlich die entsprechenden Gutachten. Am einfachsten ist es, wenn wir Ihr Fahrzeug vorab prüfen, kleine Mängel direkt beheben und Sie zur Prüfstelle begleiten – so bestehen Sie die HU beim ersten Versuch.

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