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Lexikon

Prüfungen
Abgasuntersuchung (AU)

Gesetzlich vorgeschriebene Prüfung des Abgasverhaltens – Teil der Hauptuntersuchung.

Fahrzeug-Wireframe mit hervorgehobener Abgasanlage – Abgasuntersuchung

01Einleitung

Die Abgasuntersuchung (AU) prüft, ob Ihr Fahrzeug die gesetzlich vorgeschriebenen Abgasgrenzwerte einhält. Sie ist ein Baustein der Hauptuntersuchung (HU), lässt sich aber auch getrennt durchführen. So sorgt die AU dafür, dass Motor und Abgasreinigung sauber arbeiten – gut für die Umwelt und Voraussetzung für die HU-Plakette.

02Ist die AU Pflicht?

Ja. Für nahezu jedes zugelassene Kraftfahrzeug mit Verbrennungsmotor ist die AU vorgeschrieben (Rechtsgrundlage§ 47a StVZO). Sie wird gemeinsam mit der Hauptuntersuchung fällig. Reine Elektrofahrzeuge haben keinen Verbrennungsmotor und brauchen daher keine AU.

03Wie oft muss die AU gemacht werden?

Die AU folgt dem Rhythmus der Hauptuntersuchung:

  • Neuwagen (Pkw)erste HU/AU nach 3 Jahren.
  • Danachalle 2 Jahre.
  • Der Monat steht auf der HU-Plakette am hinteren Kennzeichen.

04Wie wird gemessen? OBD und Endrohr

Bei modernen Fahrzeugen wird zunächst der On-Board-Diagnose-Speicher (OBD) ausgelesen. Das Steuergerät überwacht die abgasrelevanten Bauteile selbst und meldet Fehler. Zusätzlich – und bei älteren Fahrzeugen ohne verwertbare OBD-Schnittstelle – erfolgt die klassische EndrohrmessungEine Sonde im Auspuff misst die Abgaswerte direkt.

  • BenzinerPrüfung von CO-Gehalt und Lambda-Wert (Verbrennungsqualität).
  • DieselMessung der Partikel- bzw. Trübungswerte.

05Welche Fahrzeuge betrifft die AU?

  • Benziner, Diesel und Gasfahrzeuge (LPG/CNG)AU-pflichtig.
  • Hybride mit VerbrennungsmotorAU-pflichtig.
  • Reine Elektrofahrzeugekeine AU nötig.

06Was passiert bei Mängeln?

Werden die Grenzwerte überschritten oder liegt ein abgasrelevanter Fehler vor, gilt die AU als nicht bestanden. Häufige Ursachen sind ein defekter Katalysator, eine gealterte Lambdasonde oder ein verschlissener Dieselpartikelfilter. Nach der Reparatur wird nur der Abgasteil erneut geprüft – ein kompletter Neustart der HU ist dafür nicht nötig.

07Was sollte ich mitbringen?

Für die AU genügt der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I). Praktischer TippKommen Sie mit betriebswarmem Motor – kalt lässt sich das Abgasverhalten nicht sauber messen. Bei uns ist die reine AU jederzeit ohne Termin möglich und in der Regel in 15 bis 20 Minuten erledigt.

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