01Einleitung
Seit März 2024 gilt die F-Gas-Verordnung (EU) 2024/573. Sie bringt für die Kälte- und Klimatechnik viel Neues – strengere Mengengrenzen, Verbote, Ausstiegsdaten. Und sie bringt eine Pflicht, die jede Werkstatt trifft, die an Fahrzeug-Klimaanlagen arbeitet: Wer die Klimasachkunde hat, muss sie künftig alle sieben Jahre auffrischen. Die erste Runde ist bis zum 12. März 2029 fällig, danach im Sieben-Jahres-Takt.
Das klingt nach Qualitätssicherung. Beim genauen Hinsehen stellt sich aber eine schlichte Frage: Was genau soll da aufgefrischt werden?

