01Einleitung
Seit dem 13. Dezember 2024 gilt in der EU die neue Produktsicherheitsverordnung, kurz GPSR. Für den Onlinehandel steht der wichtigste Teil in Artikel 19: Wer ein Produkt im Fernabsatz anbietet, muss im Angebot selbst bestimmte Angaben machen – klar und sichtbar. Dazu gehört eine Abbildung des Produkts.
Das gilt auch für Reifen, obwohl sie längst eigene EU-Vorschriften haben. Die Verordnung nimmt solche Produkte zwar von manchen Pflichten aus – ausdrücklich aber nicht von den Angaben im Fernabsatz.
